Steuerliche Beratung
Anfertigung von Steuererklärungen sowie die Beratung für
- Erben (gemeinschaften) und Beschenkte
- Einzelunternehmer, Selbständige und Existenzgründer
- Freiberufler und Partnerschaftsgesellschaften
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG)
- Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH´s)
- gemeinnützige Vereine und Körperschaften
- Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden und Bescheide der Berufsgenossenschaften, IHK’s und HWK’s für Firmen und Steuerzahler. Auf Wunsch können wir als Ihr Empfangsbevollmächtigter Ihrer Firma gegenüber dem Finanzamt genannt werden, um keine Fristen zu versäumen.
- Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen durch die Finanzbehörde sowie bei Prüfung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsanstalten
- Informationen über die aktuelle Rechtslage bestimmter steuerlicher Sachverhalte
- Individuelle steuerliche Erstberatung
- Vertretung durch die Steuerkanzlei in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden
- Einlegung von Einsprüchen gegen Verwaltungsakte bei Finanzbehörden
- Immobilienberatung und Unternehmensberatung - auf Wunsch unter Hinzuziehung unserer Partner
- Steuerberatung bei der Wahl der Steuerklasse
- Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen
- Planung und Realisierung von Steuergestaltungskonzepten
- Berechnungsalternativen bei Gehaltsempfängern (Lohnsteuerberatung)
- Steuerhilfe für Rechnungswesen und Buchhaltung
- Steuerberatung bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten
- Steuerbelastungsvergleiche